Man glaubt es kaum, aber in der Nacht des 20. Mai kreißte der Kreis Lippe tatsächlich den Genehmigungsbescheid für unser Bauvorhaben. Damit endet eine dreimonatige Rechtsunsicherheit; unser “Schwarzbau” ist jetzt legal. Das dreißigseitige Schriftstück erreicht uns in einem Moment, in dem wir bereits für rund 2 Mio. Euro Waren und Dienstleistungen bezogen haben und das Richtfest hinter uns liegt. Hier ist eine kleine Zeittafel der wichtigsten Stationen des BImSchG-Verfahrens:
Jahr | Monat | Status | Monate Dauer |
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2010 | Januar | Der Ausschuß für Wirtschaft und Stadtentwicklung der Stadt Lemgo beschäftigt sich mit unserem Vorhaben | 1 |
Februar | Erfolgreiche Abstimmung im Ausschuß | 2 | |
Mai | 1. Offentlichkeitsbeteiligung | 5 | |
Juli | 2. Öffentlichkeitsbeteiligung | 7 | |
Oktober | 3. Öffentlichkeitsbeteiligung | 10 | |
Dezember | Der Bebauungsplan wird verabschiedet und der Durchführungsvertrag mit der Stadt unterzeichnet | 12 | |
2011 | Februar | Zulassung vorzeitigen Beginns durch den Kreis Lippe, Baubeginn | 14 |
Mai | Richtfest, dann Genehmigungsbescheid des Kreises Lippe | 17 |
Schon im Oktober 2009 hatten wir unser Anliegen Vertretern der Behörden vorgestellt und in den Folgemonaten intensiv diskutiert.
Was eine Verfahrensdauer von 17 Monaten für diejenigen bedeutet, die sich noch in einem früheren Planungsstadium befinden und darauf hoffen, noch zu den Bedingungen des “alten” EEG bauen zu können und daher zwingend bis 31.12. diesen Jahres Strom einspeisen müssen, kann man sich unschwer vorstellen. (Einschränkung: das BImSchG-Verfahren ist nicht für jede Biogasanlage erforderlich, insbesondere nicht für “priviliegierte” Anlagen, d.h. Anlagen in Hofnähe, die bestimmte Größenmerkmale unterschreiten. Diese Verfahren laufen im Regelfall schneller.) Darüber, was eine Verfahrensdauer von 17 Monaten für ein so eindeutig genehmigungsfähiges Vorhaben über den Wirtschaftsstandort Deutschland aussagt, mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.