Mittlerweile hat das Bundesumweltministerium seine Vorschläge für die EEG-Novelle veröffentlicht. Für die Landwirtschaft sind vor allem die Änderungen für den Biomasse-Bereich interessant:
- Drastisch vereinfachtes Vergütungssystem mit vier leistungsbezogenen Anlagenkategorien (Grundvergütung zwischen 6 und 14,3 ct/ kWh) und zwei Rohstoff-Vergütungsklassen (Rohstoffvergütungsklasse I mit 6 ct/kWh und Rohstoffvergütungsklasse II mit 8 ct/kWh).
- Gesonderte Vergütung für Bioabfallvergärungsanlagen zur Mobilisierung von Abfall- und Reststoffen
- Gestaffelte Zusatzvergütung (1 bis 2 ct) für die Biomethaneinspeisung
- Für Altanlagen Halbierung des Güllebonus, wenn diese bereits vor 2009 in Betrieb gingen und den Güllebonus mit dem EEG 2009 erst nachträglich bekamen.
- Im Schnitt Absenkung des Vergütungsniveaus um 10 bis 15 %, insbesondere bei Kleinanlagen; so sinkt die Vergütung für eine typische 150 kW-Anlage von bisher rund 26 ct/kWh auf künftig 20 – 22 ct/kWh.
- Erhöhung der Degression von 1 auf 2 % auf die rohstoffunabhängige Vergütung, d.h. die Rohstoffvergütung unterliegt künftig nicht mehr der Degression, da Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt bestimmt werden und somit kein Kostensenkungspotenzial haben.
- Für Strom aus Biogas Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 60 % (energetisch);
- Streichung der Vergütung für die Altholzverbrennung.
- Einführung einer anteiligen Vergütung (d.h. beide Rohstoffklassen können gemischt werden). Dies vereinfacht den Einsatz von ökologisch vorteilhaften Einsatzstoffen, z.B. Landschaftspflegematerial.
- Einführung von Mindestanforderungen (z.B. 60 % Wärmenutzung).
- Für Neuanlagen Streichung der Förderung von Strom aus flüssiger Biomasse.
- Erweiterung der Verordnungsmöglichkeiten für weitergehende Nachhaltigkeitsanforderungen, insbesondere auch für feste und gasförmige Biomasse.
(Quelle: topagrar.com)