Strom und Wärme aus Biogas
aus nachwachsenden Rohstoffen
aus Lieme & Nachbardörfern
Biogas als speicherbare erneuerbare Energie macht möglich, daß auch in der „Dunkelflaute“, wenn nachts kein Wind weht, das Licht nicht ausgeht.
In einem Stromerzeugungs-Mix aus Photovoltaik, Windkraft und anderen Erneuerbaren hat Biogas zum Brechen von Lastspitzen eine um Dimensionen bessere Klimabilanz als Erdgas.
Erstattungsanspruch für unsere Wärmekunden gem. Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG)
Am 18.11.2022 wurde im Bundestag das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) verkündet. Dort ist geregelt, daß gewerbliche Wärmelieferanten, wie auch wir es sind, unseren Kunden eine finanzielle Kompensation (§ 4 Abs. 1 EWSG) durch Verzicht auf Abschlags- oder Vorauszahlung für Dezember 2022 zu leisten haben. Die Höhe der Kompensation beträgt 120% des September-Abschlags.
Wir als Wärmeversorgungsunternehmen haben Anspruch auf Erstattung durch die Bundesrepublik Deutschland, d.h. letzten Endes wird der Dezember-Abschlag von der Bundesregierung getragen.
Wir sind verpflichtet, unsere Wärmekunden über ihren Anspruch und die Erstattung durch den Bund zu informieren. Dieser Pflicht kommen wir hiermit nach.